Friedhof – Umbettungsantrag
Wichtige Hinweise bevor Sie diesen Antrag stellen
Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. Eine Zustimmung von Umbettungen ist eine Ausnahmegenehmigung und wird nur nach Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt. Siehe Anlage, § 12 Abs. 1 bis 12, Friedhofssatzung der Gemeinde Möser in seiner derzeit gültigen Fassung.
Umbettungsantrag
Als Antragsteller erkläre ich hiermit, dass alle Familienangehörigen bzw. Verwandten der/s Verstorbenen mit der Umbettung einverstanden sind.
Ich verpflichte mich hiermit zur Übernahme aller anfallenden Kosten und Gebühren der Umbettung gemäß der Friedhofsgebührensatzung sowie dem gültigen Gebührentarif.
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