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Zwei Straßen gewidmet

04.11.2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Möser hat in seiner Sitzung am 3. September 2024 die Widmung neuer Verkehrsflächen beschlossen. Diese Flächen erhalten gemäß Straßenrechtsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (StrG LSA) mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Jerichower Land den Status als Gemeindestraße.

Im Einzelnen betrifft die Entscheidung zwei Gebiete in der Gemarkung Hohenwarthe, die nun offiziell als Gemeindestraßen geführt werden:

  1. „Eulenbruch“ – Die als „Eulenbruch“ benannten Verkehrsflächen umfassen mehrere Teilflächen der Flurstücke 10109 und 10081 sowie die gesamten Flurstücke 10314, 10316 und 10319 in Flur 4. Diese Flächen sind im Plan rot markiert und gelten gemäß § 6 StrG LSA als gewidmet.

  2. „Hirschweg“ – Die als „Hirschweg“ bezeichnete Verkehrsfläche umfasst das Flurstück 10399 in Flur 4. Diese Fläche ist im Plan grün gekennzeichnet und gilt ebenfalls gemäß § 6 StrG LSA als gewidmet.

Beide Widmungen treten mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Jerichower Land in Kraft. Die Straßen „Eulenbruch“ und „Hirschweg“ werden gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA als Gemeindestraßen eingestuft und stehen ab sofort der Öffentlichkeit als offiziell gewidmete Verkehrsflächen zur Verfügung.

 

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