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Zur Hochwasser-Vorsorge informieren

16.06.2021

Die Verantwortung für den Hochwasserschutz ist zwar primär eine staatliche Aufgabe, doch für die Sicherung des Grund- und Gebäudeeigentums ist jeder selbst in der Pflicht (§ 5 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz). Beim Bildungs- und Demonstrationszentrum/Dezentrale Infrastruktur - BDZ e.V. können Hausbesitzer sich informieren, welche Vorsorge sie treffen können. 

  • Bürger, private Bauherren und Gebäudeeigentümer können sich im BDZ über eine angemessene Hochwassereigenvorsorge informieren und beraten lassen. Dazu bietet der Verein eine Telefonhotline jeweils dienstags von 9 bis 12 Uhr unter 0341/44 22 979 an.
  •  Vorsorgemaßnahmen am und im Gebäude können die Schäden vor eindringendem Wasser spürbar mindern. In einer Ausstellung zeigt der Verein verschiedene Möglichkeiten der baulichen Hochwasservorsorge. Führungen werden nach telefonischer Anmeldung unter 0341/44 22 979 angeboten.
  •  Der Verein bietet Informationsveranstaltungen „Private Hochwassereigenvorsorge“ sowohl vor Ort als auch online an.
  •  Ein wichtiges und neues Instrument ist der Hochwasservorsorgeausweis. Der Ausweis beinhaltet Informationen über Gefahren am/im Gebäude unter Berücksichtigung von Baukonstruktion, Gebäudetechnik und Gebäudenutzung, gibt Auskunft über Vorsorgemaßnahmen zur Schadensminderung, zeigt aber auch Grenzen der Gebäudeanpassung auf. Informieren Sie sich hier. Der Verein führt die Erstberatung durch und gibt Auskunft zu Sachkundigen für die Erstellung eines Hochwasservorsorgeausweises.

 Die Kontaktaufnahme zum Verein ist möglich unter
Telefon: 0341 44 22 979
E Mail: info@bdz-hochwassereigenvorsorge.de