Zebrastreifen: Landkreis erklärt Situation
09.02.2016
<cdl> Der Sachstand zur Errichtung eines Fußgängerüberweges in der Lindenstraße Lostau wurde nun durch den Vorstand für Bau, Ordnung und Umwelt im Landkreis Jerichower Land, Bernd Gierke, weitergehend erläutert.
Girke schrieb der Gemeinde:
„Der Landkreis hat eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Realisierung des Überwegs erlassen, die auch Bestand hat.“
Laut Girke sei der Landkreis grundsätzlich gegenüber dem Verwaltungsamt berichtspflichtig, was mit einer Stellungnahme am 12.02.2016 geschehen wird.
In dieser Stellungnahme wurden die Ausnahmetatbestände, die der Landrat Steffen Burchhardt für die Begründung zur Anordnung erwähnt hatte, genannt. Weil sowohl das Ministerium für Landentwicklung und Verkehr, sowie verschiedene Landesbehörden durch die Bürgerinitiativen, bestehend aus CDU-Gemeindeverband und Gemeindeseniorenbeirat, einbezogen wurden, sei der Landkreis ohnehin gegenüber dem Landesverwaltungsamt berichtpflichtig gewesen.
„Mit der Übersendung der Stellungnahme an das Landesverwaltungsamt wurde der Landkreis zudem aufgefordert, bis zur abschließenden Klärung und Entscheidung der oberen Behörden die Landesstraßenbaubehörde anzuweisen, die Realisierung bis zur Prüfung auszusetzen. Dieser Aufforderung ist der Landkreis nachgekommen“, so Girke der anfügte: „Alles in allem ein Verwaltungsverfahren wie es täglich vorkommt.“