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Zahlungserleichterungen bei der Gemeinde Möser

02.04.2020

Auch in der Gemeinde Möser sind durch das Coronavirus Schäden entstanden oder diese werden noch entstehen. Die Gemeinde wird den durch diese Pandemie Geschädigten mit finanzielle Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegen kommen.

Es besteht auf Antrag die Möglichkeit

- der zinslosen Stundung für Forderungen (Steuern, Gebühren, Beiträge uns sonstigen Forderungen mit der Fälligkeit ab dem 09.03.2020,

-   der Herabsetzung von Gewerbesteuervorauszahlungen.

Ein Antragsformular für die Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen finden Sie hier.

Ein Antragsformular für die zinslosen Stundung für Forderungen finden Sie hier.