Wichtige Informationen der Friedhofsverwaltung
05.09.2014
Die Friedhofsverwaltung weist nochmals darauf hin, dass es nach den Festlegungen des § 29 b der Friedhofssatzung der Gemeinde Möser auf den Flächen der Urnengemeinschaftsanlagen mit Grabstein und den anonymen Urnengemeinschaftsanlagen nicht gestattet ist:
a) Blumensträuße, -schalen, -töpfe und -gebinde außerhalb der dafür angelegten Ablageflächen aus Steinen anzuordnen,
b) den Rasen um die liegenden Grabmale herum zu entfernen, sowie Marmorkies oder andere Kiesarten, Splitt, Sand und ähnliche Materialien dort aufzubringen,
c) Gehölze, Grünpflanzen oder Blumen zu pflanzen oder zu stecken,
d) Kanteneinfassungen jeglicher Art zu setzen,
e) Rankgerüste, Grablampen, Figuren, Bilder usw. aufzustellen.
Wird dennoch Blumen- oder Grabschmuck direkt auf den Grabanlagen abgelegt, so wird dieser umgehend durch die Mitarbeiter des Bauhofes der Gemeinde Möser entfernt.
Der auf den angelegten Ablageflächen vorhandene Blumen- oder Grabschmuck wird auch weiterhin einmal wöchentlich, jeweils zum Wochenende, durch die Mitarbeiter des Bauhofes der Gemeinde Möser entfernt.
Die Friedhofssatzung trat am 1. 1. 2012 in Kraft.