Weitere Maßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie
28.08.2020
Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, die geändert bzw. verlängert werden, setzen sich zusammen wie folgt:
1. Das Kurzarbeitergeld wird mit folgenden Maßgaben verlängert: Die Bezugsdauer wird für Betriebe, die bis zum 31.12.2020 Kurzarbeit eingeführt haben, auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31.12.2021, verlängert.
2. Die Laufzeit des Überbrückungshilfen-Programms für kleine und mittelständische Betriebe wird bis zum 31.12.2020 verlängert.
3. Um Sicherheit in unsicheren Zeiten zu bieten, wird der erleichterte Zugang in die Grundsicherungssysteme bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. In diesem Zuge werden wir den Zugang insbesondere von Künstlern, Soloselbstständigen und Kleinunternehmern durch eine geeignete Ausgestaltung des Schonvermögens deutlich verbessern.
4. Kommt es zu Schul- bzw. Kitaschließungen werden die Kinder weiterhin bis 31.12.2020 mit Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets versorgt.
5. Versicherte der GKV haben Anspruch auf Kinderkrankengeld. Angesichts der Corona-Pandemie kann der bestehende Anspruch in manchen Fällen nicht ausreichen. Deshalb werden wir §45 SGB V dahingehend ändern, dass im Jahr 2020 das Kinderkrankengeld für jeweils fünf weitere Tage (für Alleinerziehende weitere 10 Tage) gewährt wird.
6. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Akuthilfe Pflege wird bis 31.12.2020 verlängert. Wer coronabedingt Angehörige pflegt oder Pflege neu organisieren muss, kann dadurch bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Das Pflegeunterstützungsgeld kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege aufgrund von Corona-bedingten Versorgungsengpässen zu Hause erfolgt.
7. Mit dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz werden die Sozialen Dienstleister in ihrem Bestand gesichert. Auch diese Regelung wird bis 31.12.2020 verlängert.
8. Die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Insolvenzantragsgrund der Überschuldung wird bis zum 31.12.2020 weiterhin ausgesetzt.