Strengere Regeln für Bio-Abfall
29.01.2025
Bereits im Dezember informierte Beigeordneter Stefan Dreßler gemeinsam mit Dr. Henning Gehm, Geschäftsführer der Abfallwirtschaftsgesellschaft Jerichower Land mbH über die ab Januar 2025 geltenden Regelungen bei der Fehlbefüllung von Bioabfalltonnen. Diese sind notwendig, da noch immer der Anteil der sogenannten Störstoffe wie Kunststoff und Glas im Bioabfall zu hoch ist, was eine aufwendige und damit kostenintensive Aufbereitung zur Folge hat.
Bioabfalltonnen, bei denen im Rahmen der Entsorgung Fremdstoffe gefunden werden, erhalten eine Kennzeichnung in Form eines Stickers mit entsprechenden Hinweisen und werden nicht entleert. Es besteht für die Bürger dann die Möglichkeit die Fremdstoffe aus der Abfalltonne zu sortieren und diese zur nächsten turnusmäßigen Entleerung erneut bereitzustellen oder den Behälterinhalt gebührenpflichtig als Sonderentleerung bei der nächsten turnusmäßigen Restmüllleerung entsorgen zu lassen. Die entsprechende Entscheidung muss auf dem aufgeklebten Sticker angekreuzt, abfotografiert und das Foto per Mail an beanstandung@lkjl.de übersandt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Sonderleerung für das Erreichen des jeweiligen Mindestleerungsvolumens beim Restabfall nicht angerechnet wird.
Über die Bioabfalltonne dürfen Küchenabfälle wie Brot, Gemüse und auch Papierküchentücher sowie Grünabfälle wie Laub, Rasenschnitt und Topfblumen entsorgt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Eigenkompostierung, also der Anlage eines Kompostes auf dem privaten Grundstück. Der Antrag für die dann mögliche Befreiung von der Bioabfallentsorgung sowie detaillierte Informationen zur Eigenkompostierung sind auf der Internetseite des Landkreises www.lkjl.de unter der Rubrik „Öffentliche Abfallwirtschaft“ abrufbar.
(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Jerichower Land)