Stellenausschreibung: Bürgermeister
29.08.2016
Gemeinde Möser
Öffentliche Wahlbekanntmachung
Stellenausschreibung zur Wahl der Hauptverwaltungsbeamtin / des Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinde Möser
Die Gemeinde Möser hat zum 26.01.2017 die Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters durch Direktwahl neu zu besetzen.
Die Gemeinde Möser, nordöstlich von Magdeburg, ist eine Einheitsgemeinde im Landkreis Jerichower Land mit einer Gesamtfläche von ca. 8.024 ha. Sie zählt etwa 8.100 Einwohner und besteht aus sechs Ortschaften. Der Verwaltungssitz befindet sich in der Ortschaft Möser.
Auf der Grundlage des § 61 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) wird die Bürgermeisterin/der Bürgermeister am 6. November 2016 nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern für die Dauer von sieben Jahren gewählt. Eine eventuell notwendige Stichwahl findet am 27. November statt.
Wählbar zur Hauptverwaltungsbeamtin/zum Hauptverwaltungsbeamten sind Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die Bewerber dürfen nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Sie müssen am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet, dürfen aber noch nicht die Altersgrenze nach Landesbeamtengesetz erreicht haben. Sie müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten.
Bewerben sich Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zur Bürgermeisterwahl, so haben sie mit der Bewerbung gegenüber der Gemeinde eine Versicherung nach dem Muster der Anlage 8b Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) darüber abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben .
Auf die Hinderungsgründe nach § 62 Abs. 2 KVG LSA wird hingewiesen.
Das Amt der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters ist nach der Kommunalbesoldungsverordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KomBesVO LSA) in die Besoldungsgruppe A15 eingestuft.
Die Bewerbung zur/zum Bürgermeisterin/Bürgermeister muss, auf der Grundlage des § 30 Abs.2 KWG LSA, von 1 v. H. der Wahlberechtigten des Wahlgebietes, hier 70, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Bewirbt sich der Amtsinhaber erneut, so ist er von der Beibringung der Unterschriften befreit. Für Bewerber, die durch eine Partei oder Wählergruppe unterstützt werden, gilt § 21 Abs.10 Satz 1 KWG LSA entsprechend, wenn für den Bewerber eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde. Der Bewerbung ist eine Bescheinigung der Wählbarkeit beizufügen.
Entsprechende Formblätter können im Wahlamt der Gemeinde Möser, während der allgemeinen Öffnungszeiten, abgefordert werden.
Die Bewerbungen sind innerhalb der Einreichungsfrist schriftlich unter der Angabe von
- Name und Vorname
- Tag der Geburt
- Geburtsort
- Beruf und
- Anschrift der Wohnung
an die nachfolgend aufgeführte Anschrift zu richten:
Gemeinde Möser
Gemeindewahlleiter
Brunnenbreite 7/8
39291 Möser
Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach der Bekanntgabe der Stellenausschreibung und endet am Freitag, 14. Oktober 2016 um 18:00 Uhr.
Möser, 24.08.2016
Dehne
Gemeindewahlleiter