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Standesamt informiert zu Änderungen

16.09.2020

Auf Grund der achten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 15.09.2020 § 2 Abs. 3 gelten für Durchführung Eheschließungen folgende Bestimmungen:

 Bei der Trauung dürfen nun die vom Brautpaar gewünschten Personen anwesend sein.

 Musikalische Begleitung (Sänger etc.) und Fotografen sind gestattet. Zählen dann aber zu der Anzahl der Gäste.

 Auf Grund der Einhaltung der Abstandsregelungen ist eine Erhöhung der Personenanzahl in den Trauzimmern nicht möglich. Daher bleibt es bei der maximalen Anzahl in den Trauräumen Möser und Pietzpuhl bei 25 Personen incl. Brautpaar und Trauzeugen sowie Fotograf und musikalische Begleitung und im Trauzimmer Biederitz bei 12 Personen incl. Brautpaar und Trauzeugen, Fotograf und musikalische Begleitung. Die Anzahl der Personen darf nicht überschritten werden.

 

Weiterhin möchten wir auf Folgendes hinweisen:

 

  • Der Mindestabstand von mind. 1,50m ist einzuhalten. AHA-Regeln sind zu beachten.

  • Die anwesenden Personen (alle, auch das Brautpaar) werden in einer Liste erfasst, welche für die Dauer von 4 Wochen im Standesamt aufbewahrt wird.

  • Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19 Erkrankung oder jeglichen Erkältungssymptomen dürfen an der Trauung als Gast NICHT teilnehmen.

  • Nicht an der Trauung teilnehmen dürfen weiterhin, Personen die innerhalb der letzten 14 Tage vor der Trauung aus dem Ausland zurückgekehrt sind oder Kontakt zu Rückkehrern oder Kontakt mit infizierten Personen hatten.

  • Die Gratulation findet außerhalb des Trauzimmers, also im Freien statt.

 Diese Bestimmung gilt vorerst bis zum 18.11.2020. Änderungen vorbehalten.

Ihr Standesamtsteam