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Sicherheitskontrollen auf Friedhöfen

24.02.2016

>GVW> Die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Möser gibt bekannt, dass auch in diesem Jahr, im März, auf den Friedhöfen der Gemeinde Möser im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht an Grabmalen Sicherheitskontrollen durchgeführt werden.
Hervorgerufen werden die Lockerungen an den Grabsteinen durch Bodensetzungen; aber auch mangelhafte Verdübelungen und Fundamentierungen können in Einzelfällen als Ursache nicht ausgeschlossen werden.
Alle zu beanstandenden Grabmale werden dann mit einem Hinweisaufkleber versehen. Der Hinweisaufkleber soll die Nutzungsberechtigten darauf hinweisen, dass sie umgehend Sicherungsmaßnahmen an dem beanstandeten Grabmal einleiten müssen, andererseits soll er die übrigen Friedhofsbesucher warnen, dass von diesem Grabstein Gefahren ausgehen können.
Sollte an einem Grabmal eine erhebliche Umsturzgefahr festgestellt werden, muss dieser sofort gesichert, d.h. umgelegt, werden.
Die Nutzungsberechtigten der beanstandeten Grabmale werden, sofern sie der Verwaltung bekannt sind, unverzüglich schriftlich über die Beanstandungen informiert; unabhängig davon wird jedoch empfohlen, unbedingt auch selbst auf die Hinweisschilder zu achten.

Für Rückfragen sowie für weitere Informationen stehen in der Friedhofsverwaltung die Mitarbeiterin Frau Nagel, Telefon (039222) 90811 als unmittelbare Ansprech-partnerin zur Verfügung.