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Schöffenwahl steht an

20.02.2018

Die Schöffen und Jugendschöffen der Amts- und Landgerichte des Landes Sachsen-Anhalt für die kommenden fünf Geschäftsjahre sind zu wählen.

Für die Gemeinde Möser bedeutet dies, dass sich Bürger finden, die sich für dieses Amt zur Verfügung stellen.

Gesucht werden für die Gemeinde Möser insgesamt 14 Personen die in die Vorschlagsliste aufgenommen werden. 7 Personen werden am Amtsgericht Burg und dem Landgericht Stendal als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.  Die Anzahl der benötigten Schöffen aus den Gemeinden hat Herr Präsident des Landgerichts Stendal festgestellt.

Bewerber/innen müssen in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Wochen verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Neu ist, dass nun auch Personen berufen werden dürfen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege bereits 2 aufeinanderfolgende Amtsperioden (einschließlich der noch laufenden) tätig geworden sind.

Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.

Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst um das Amt einer Schöffin oder eines Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.

Bitte richten Sie Ihre Vorschläge bis zum 30.04.2018 schriftlich an die Gemeinde Möser, Brunnenbreite 7/8 in 39291 Möser oder geben Sie Ihre Vorschläge zu den bekannten Öffnungszeiten bei folgender Stelle persönlich ab: Gemeinde Möser, Fachbereich 1, Sachgebiet Allgemeine Verwaltung, Zimmer 10/11 sowie Zimmer 14, Brunnenbreite 7/8 in 39291 Möser.

Folgende Angaben werden benötigt:

Familienname, Geburtsname, wenn er anders als der Familienname lautet, Vorname/n, Geburtsort, Geburtstag, Beruf, bei Bediensteten des öffentlichen Dienstes möglichst unter Angabe des Tätigkeitsbereichs, Wohnanschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort, bei kreisangehörigen Orten in der Bundesrepublik Deutschland mit Angabe des Kreises, bei nicht in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Orten mit Angabe des Landes

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Möser oder auf www.schoeffen.de oder www.schoeffenwahl.de .