Schmutzwasserentsorgung in der Gemeinde Möser „Allen recht getan ist eine Kunst …“
20.06.2012
Von Bürgermeister Benrd Köppen
Langer Entscheidungsweg bis zum Beschluss
Bekanntlich wird das Schmutzwasser der Ortschaften Hohenwarthe, Körbelitz, Pietzpuhl, Lostau und Möser ab dem 1. Januar 2012 durch den WWAZ (Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverband) entsorgt. Der Gemeinderat hatte dies 2011 einstimmig beschlossen.
Dem voraus ging ein ca. einjähriger Prozess der Prüfung und Beratung über die Perspektive der Schmutzwasserentsorgung in der Gemeinde Möser. Über den Prozess wurde weitestgehend öffentlich und vielfältig in Presse, Internet und Ratssitzungen informiert. Es wurden Entscheidungsgründe erläutert, Vor- und Nachteile abgewogen, Zahlenvergleiche dargestellt.
Erkennbar war bald, dass bei einer Vereinheitlichung der Schmutzwassergebühr mit einem Beitritt zum WWAZ nicht alle Bürger in unseren Ortschaften gleichermaßen davon profitieren werden. Ein Zahlenbeispiel, welches 2011 in der „Volksstimme“ dargestellt war, möchte ich daher hier noch einmal aufzeigen:
„..Bei einem angenommenen Jahresverbrauch von 120 m³ Schmutzwasser würden sich die Kosten/pro Jahr im Vergleich 2011 zu 2012 wie folgt entwickeln:
Möser: 104,40 EUR weniger
Hohenwarthe: 88,80 EUR weniger
Pietzpuhl: 54,00 EUR weniger
Körbelitz: 370,80 EUR weniger
Lostau: 96,00 EUR mehr …“
Nach dem ersten Abschlagsbescheid des WWAZ für 2012 ist es daher wenig verwunderlich, dass gerade von Lostauer Bürgern nochmals Kritiken und Reaktionen auf diese neue Schmutzwassergebühr in unserer Verwaltung eingingen.
Aus fünf Schmutzwassergebühren wurde eine für alle
Jedoch ist es trotz der vorherigen vielschichtigen öffentlichen Informationen zu diesem Sachverhalt fast unerklärlich mit welchen Informationsdefiziten diese Schreiben behaftet sind.
Auf Grund der vielen Nachfragen halte ich es im Sinne der Informationspflicht für wichtig, noch einmal zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen und möchte auf Eckpunkte eingehen, die zu dieser eindeutigen Entscheidung des Gemeinderates für den Beitritt zum WWAZ führten.
Bis 31.Dezember 2011 hatte jede der fünf Ortschaften eine eigene Schmutzwassergebühr. Dies war im Gebietsänderungsvertrag zur Bildung der Einheitsgemeinde Möser so fest geschrieben. Mit dem 1. Januar 2012 hätte das Ortsrecht jedoch auch in der Schmutzwasserentsorgung vereinheitlicht werden müssen, genauso wie dies z. B. bei den Friedhofsgebühren u. a. erfolgte.
Nach ersten überschlägigen Berechnungen war klar, wenn die Gemeinde Möser die Schmutzwasserentsorgung weiter eigenständig betreibt, dass sich dann eine einheitliche Schmutzwassergebühr von ca. vier EUR/m³ (ohne Grundgebühr) in den fünf Ortschaften ergeben würde, Dies hätte für die Mehrzahl der Bürger weitaus schlechtere Bedingungen bedeutet, als die aktuelle Gebühr des WWAZ von 2,54 €/m³, und 90 EUR Grundgebühr.
Gleichrangiges Mitglied im WWAZ
Mit diesem Wissen, sowie der Kenntnis über das Leitbild des Landes Sachsen-Anhalt für zukünftig größere Abwasserentsorgungsstrukturen und der Möglichkeit, mit der Übertragung der Schmutzwasseranlagen die Basis für die Konsolidierung des Gemeindehaushaltes zu legen, entschied sich der Gemeinderat Möser im Vergleich zu anderen Entsorgern so eindeutig für den WWAZ.
Für die Gemeinde Möser bot der WWAZ mit langfristig stabilen Schmutzwassergebühren und mit optimalen Angeboten die besten Bedingungen für einen Beitritt zum Verband. Im WWAZ ist die Gemeinde Möser seit 1. Januar 2012 gleichrangiges Mitglied. Vor allem auch die Eigentumsform ist damit weiterhin kommunal.
Die Gemeinde Möser erhielt für die Übertragung der Schmutzwasseranlagen eine Ausgleichszahlung in Höhe des Restbuchwertes von 5,362 Mill.EUR und verwendet diesen Betrag entsprechend dem Haushaltskonsolidierungsprogramm.
Der Beitrittsvertrag wurde von den unteren Kommunalaufsichten der Landkreise JL und BK, sowie von der oberen Kommunalaufsicht (Landesverwaltungsamt) genehmigt.
Der Beitrittsvertag ist auf den Internetseiten der Gemeinde Möser unter www.gemeinde-moeser.de einsehbar.
Ab 1. Januar 2012 wurde das gesamte Satzungsrecht in unserer Gemeinde neu gestaltet und vereinheitlicht. Dies ist Grundbedingung für eine zukünftige Gemeinschaft und verbunden mit notwendigen Anpassungen und Änderungen zu den bisherigen Ortsrechten und Satzungen. So gab es für alle Bürger in unseren Ortschaften jeweils Vor- und Nachteile bei diesen Änderungen. Aber allen Bürgern gleichermaßen recht tun dabei, ist dies möglich…?
Gebühren sinken weiter
Zum Schluss möchte ich noch einen positiven Aspekt erwähnen, der alle betrifft: Am 22. Juni 2012 wurde auf der Verbandsversammlung des WWAZ die Senkung der Schmutzwassergebühr rückwirkend zum 1. Januar 2012 um 21 Cent/m³ auf nunmehr 2,33 EUR/m³ beschlossen. Das bedeutet gegenüber den oben dargestellten jährlichen Kosten für 120 m³ eine weitere Reduzierung um 25,20 EUR pro Jahr.