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Raschelsäcke für Laubentsorgung

20.09.2024

Die Straßenreinigungspflicht der Anwohner beinhaltet unter anderem die Entfernung von Laub auf Gehwegen und Straßen. Die Reinigung des Gehweges und die Entsorgung des Laubes obliegt grundsätzlich dem Anlieger des Gehweges, unabhängig davon welcher Baum ursächlich für die Verunreinigung ist.

Lediglich in Ausnahmefällen, bei denen die Grenze der Zumutbarkeit überschritten ist, wird die Entsorgung des Laubes von der Gemeinde ausgeführt. Die Gemeinde Möser stellt daher auch in diesem Jahr wieder Raschelsäcke für die Laubentsorgung zur Verfügung. Diese werden ab dem 1. Oktober im Verwaltungsamt Möser, Ordnungsamt, Zimmer 46, Frau Bromme, ausgegeben.

Die Raschelsäcke sind ausschließlich für das Laub von Straßenbäumen bestimmt und das auch nur an Standorten mit stark erhöhtem Laubanfall. In der Regel ist Laub von Fußwegen und Straßen über das eigene Abfallentsorgungssystem zu entsorgen.

Die Raschelsäcke werden vorrangig an Anwohner folgender Straßen ausgegeben:

  • Körbelitz Breite Str./Dorfplatz, Pietzpuhler Weg
  • Lostau Hundert Ruten, Lutherweg
  • Möser Schermener Weg
  • Pietzpuhl Burger Weg, Madeler Weg/ Höhe Friedhof
  • Schermen Breite Str., Chausseestr.

Die Abholung der (ausschließlich mit Laub) gefüllten Raschelsäcke erfolgt 14-tägig durch den Baubetriebshof Möser, in der Regel donnerstags in den ungeraden Kalenderwochen, beginnend ab dem 10. Oktober 24 in der 41. KW. 

Letztmalig werden die Raschelsäcke am 19.  Dezember 24 in der 51. KW abgeholt. 

Die Raschelsäcke sind gut sichtbar vor den Grundstücken bzw. an den ehemaligen Standorten der aufgestellten Drahtkörbe und Big Bags abzulegen.

Für weitere Fragen zum Thema „Raschelsäcke“ können Sie sich an folgende Ansprechpartner wenden:
Frau Bromme 039222/908-35
Frau Grams 039222/908-40