Ohne Unterricht keine Betreuung im Hort
29.05.2020
Für den Hort findet ab dem 2. Juni 2020 ein eingeschränkter Regelbetrieb statt, dies bedeutet, dass alle Kinder wieder zu den gewohnten Hortzeiten durch die Erzieher betreut werden können.
In der Grundschule findet weiterhin Präsenzunterricht statt. Das heißt, dass während der Schulzeit von 7:30 Uhr bis 13 Uhr nur die Betreuung der Kinder sichergestellt werden kann, welche Anspruch auf eine Notbetreuung haben. Kinder, welche keinen Anspruch auf Notbetreuung haben, können bzw. dürfen während der Schulzeit, wenn sie keinen Unterricht in der Schule haben, nicht betreut werden. Zu dieser Zeit müssen die Kinder nach wie vor zu Hause betreut werden.
Das bedeutet nach derzeitiger Rechtsgrundlage, dass aus dem eingeschränkten Regelbetrieb im Hort kein Anspruch auf Betreuung während der Schulzeit durch die Schule abgeleitet werden kann.