Öffentliche Bekanntmachung zur Grundsteuer 2013
27.12.2012
Grundsteuer A und B: Die Zahlungstermine
Öffentliche Bekanntmachung
über die Erhebung der Grundsteuer A und B für das Jahr 2013 in der Gemeinde Möser für folgende Ortschaften: Hohenwarthe, Körbelitz, Lostau, Möser, Pietzpuhl, Schermen. Die vorgenannte Gemeinde macht auf Grund des § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (vom 7. 8. 1973) von der Festsetzung der Grundsteuer A und B durch öffentliche Bekanntmachung Gebrauch. Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbetrag) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2013 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Wichtig: Die öffentliche Bekannt,machung Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz Gebrauch machen (Jahreszahler), wird die Grundsteuer 2013 in einem Betrag am 01. Juli 2013 fällig. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann in einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage zu laufen beginnt, der auf die öffentliche Bekanntmachung folgt, durch Widerspruch, der schriftlich oder zur Niederschrift an die Gemeinde Möser, Brunnenbreite 7/8 in Möser, zu erheben ist, angefochten werden.
Möser, den 20. Dezember 2012
gez. Bernd Köppen