Nutzung der Gemeinde-Gebäude eingeschränkt
25.10.2020
Entsprechend der Allgemeinverfügung des Landkreises Jerichower Land wird für die Gebäude, welche sich in der Trägerschaft der Gemeinde Möser befinden, nachfolgende Anordnung getroffen. Abweichend von§ 2 Abs. 3 und 5 der Achten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (8. SARSCoV-2-EindV) sind private Feier, unabhängig von ihrem Anlass und der Örtlichkeit, auf
0 Personen begrenzt. Die Nutzung für private Feiern ist somit bis auf Weiteres nicht zulässig.
Abweichend von § 2 Abs. 3, Abs. 5, Abs. 7 der 8. SARS-CoV-2-EindV sind Veranstaltungen, insbesondere:
• aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen oder vergleichbaren Gründen, wie Meetings, Seminare, Führungen, Fachveranstaltungen, Fachkongresse, Mitgliederund Delegiertenversammlungen, Informationsveranstaltungen für Volksbegehren und Volksinitiativen, Veranstaltungen von Vereinen, Organisationen, Einrichtungen und Parteien
• kirchliche und standesamtliche Trauungen und Beisetzungen (für die anschließenden privaten Feiern gilt Ziff.1 dieser Verfügung)
• kulturelle Veranstaltungen
unter freiem Himmel auf 150 Personen, in geschlossenen Räumen auf die festgesetzte Höchstbelegung gemäß der 6. SARS-CoV-2-EindV begrenzt.
Diese Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung vom 26.10.2020 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 16.11.2020. Sollte sich zeigen, dass die Maßnahme nach Ablauf des Zeitraumes immer noch erforderlich ist, um einer Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken, wird entsprechend eine Verlängerung bekanntgegeben.