Neue Wertgrenzen für Investition
25.01.2013
Um den Aufand der neuen doppischen Haushaltsführung zu verringern, sollen die Wertgrenzen für Investitionen und Beschaffungen verändert werden. Vorgesehen ist, dass Investitionen unter 50 000 Euro und Beschaffungen unter 5 000 Euro zu einer Haushaltsposition zusammengefasst werden. Die Ausschüsse für Bau, Umwelt und Verkehr und für Kultur und Soziales sind der Empfehlung bereits gefolgt.