Neue Verordnung gilt ab 2. Juli
02.07.2020
Seit heute gilt die neue Verordnung über Maßnahmen zur EIndämmung des neuartigen Corona-Virus. Nachzulesen ist diese im Einzelnen hier.
Darin werden unter anderem die Kontaktbeschränkungen gelockert, die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Einzelhandel bleibt aber. Veranstaltungen unter freiem Himmel dürfen bis 1000 Besucher stattfinden, in Restaurants sind Büffets wieder erlaubt und Sportwettkämpfe dürfen wieder ausgetragen werden.