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Minsterin wendet sich an Eltern

16.12.2020

Liebe Eltern,

erneut wende ich mich angesichts der ernsten Lage persönlich an Sie. In allen Bundesländern
entwickelt sich die Zahl der infizierten Menschen sowie auch die Zahl der an oder mit Corona
sterbenden Menschen so weit nach oben, dass wir sehr schnell handeln und noch wirksamere Maßnahmen ergreifen müssen, um die Kontakte zu reduzieren.

Das ist dringend erforderlich, um zu vermeiden, dass unser Gesundheitssystem überlastet wird und die Kapazität der Intensiv- und Beatmungsbetten nicht mehr ausreicht, um alle schwer Erkrankten zu versorgen. Deshalb haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Bundesländer am 13. Dezember 2020 miteinander weitergehende Maßnahmen zur Kontaktreduzierung vereinbart.

Dazu gehört, dass die Kindertageseinrichtungen ebenso wie die Schulen für einen Zeitraum bis zum 10. Januar 2021 grundsätzlich geschlossen werden, um die Kontakte so weit wie möglich einzuschränken. Dies hat die Landesregierung am 15. Dezember 2020 in der Neunten Eindämmungsverordnung entsprechend beschlossen.

Angesichts der Erfahrungen aus dem ersten Lockdown und im Wissen, was das für einen großen Teil der Eltern und auch für die Kinder erneut bedeutet, ist uns diese Entscheidung, die noch dazu sehr kurzfristig zu treffen war, sehr schwer gefallen. Um Ihnen etwas Zeit zu geben und zu ermöglichen, eine anderweitige Betreuung für Ihre Kinder zu organisieren, haben wir für die Tage vom 16. bis zum 18. Dezember 2020 festgelegt, dass Sie Ihre Kinder bei dringendem Bedarf an Notbetreuung ohne gesonderten Nachweis in die Kindertageseinrichtungen geben können.

Gleichwohl sind Sie alle aufgefordert, nach Kräften andere Möglichkeiten der privaten Betreuung durch Familie und Freunde zu nutzen und von der Notbetreuung nur Gebrauch zu machen, wenn diese unumgänglich für Sie ist.

Für die Tage ab dem 21. Dezember bis zunächst zum 8. Januar 2021 gilt dann, dass nur noch die Kinder bestimmter Berufsgruppen in den Kindertageseinrichtungen betreut werden können und ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden muss. Welche das sind, finden Sie in der Neunten Eindämmungsverordnung. Einen Auszug habe ich als Anlage beigefügt. Da in diesem Zeitraum die Einrichtungen zumindest teilweise bereits Schließzeiten beschlossen haben, hoffe ich, dass die Betreuung Ihrer Kinder für die verbleibenden Resttage organisierbar sein wird.

Mir ist wohl bewusst, dass diese Schließung nach den Herausforderungen der letzten Monate für Sie eine weitere große Belastung darstellt. Gleichzeitig ist diese gemeinsame Anstrengung von Ihnen und vielen anderen notwendig, um die Infektionszahlen zu drücken und im Ergebnis die Kindertagesbetreuung im neuen Jahr wieder dauerhaft zu sichern.

Je erfolgreicher wir in diesem überschaubaren Zeitraum bis zum 10. Januar 2021 die Kontakte reduzieren, desto schneller kön­nen wir zu gewohnten Angeboten auch in der Betreuung unserer Kinder wieder zurückkehren. In diesem Sinne bitte ich Sie, in eigenem und in unser aller Interesse uns dabei zu unterstützen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen.
Ich wünsche Ihnen besinnliche Festtage.

Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen

Petra Grimm-Benne

(Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt)