Maskenpflicht ab 23. April in Sachsen-Anhalt
21.04.2020
Die Landesregierung hat verfügt, dass ab 23. April im öffentlichen Personennahverkehr sowie beim Einkaufen "textile Schutzbarrieren" zu tragen sind. Außerdem dürfen Zoos, Tierparks und botanische Gärten wieder besucht werden. Die Änderungen in der Verordnung sind hier nachzulesen.
Eine neue Gesamtfassung der Verordnung ist hier nachzulesen.
Die Begründung für die Festlegungen in der Verordnung finden Sie hier.