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Lockdown wird verschärft

23.03.2021

Die am Abend des 22. März getroffenen Regelungen sind im Wesentlichen wie folgt:

1. Die Länder werden ihre Landesverordnungen mit Wirkung ab 29. März 2021 entsprechend anpassen und bis zum 18. April 2021 verlängern.
2.Die vereinbarte Notbremse für alle inzidenzabhängigen Öffnungsschritte
(„Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei
aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab
dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten
haben, wieder in Kraft (Notbremse).“) soll konsequent umgesetzt werden.

3. Weitere Maßnahmen in Landkreisen mit erhöhten Inzidenzen können sein: 

a. Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten PKW,
soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören;
b. weitergehende Verpflichtungen, in Bereichen, in denen die Einhaltung von
Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind,
tagesaktuelle Schnelltests zur Voraussetzung zu machen.
c. Ausgangsbeschränkungen;
d. verschärfte Kontaktbeschränkungen.


4. Der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021 zusätzlich einmalig als
Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie
einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden werden („Erweiterte
Ruhezeit zu Ostern“). Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das
Prinzip #WirBleibenZuHause. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis
der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt
möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden
dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im
öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt. Nur der
Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Ostersamstag geöffnet. Religiöse Versammlungen sollen in dieser Zeit nur virtuell stattfinden. Impf- und Testzentren bleiben geöffnet.


5. Die Testkapazitäten sollen ausgebaut werden.  Die Testungen von Beschäftigten im Bildungsbereich und von Schülerinnen und Schülern werden weiter ausgebaut, es werden
baldmöglichst zwei Testungen pro Woche angestrebt. Auch im Kitabereich werden
die Beschäftigten baldmöglichst zweimal pro Woche in entsprechenden Verfahren
getestet.


6. Im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten können die Länder in einigen
ausgewählten Regionen, mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept
einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die Umsetzbarkeit von
Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes zu
untersuchen.


7. Arbeitgeber sollen ihren in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen.
Umsetzungsbericht vorlegen, wie viele Unternehmen sich beteiligen.


8. Für die Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und
über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, wird die
Bundesregierung ein ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der
europarechtlichen Vorgaben entwickeln.


9. Bund und Länder appellieren weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger,
auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu
verzichten – auch hinsichtlich der bevorstehenden Ostertage.


10. Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser wird durch die
Ausgleichszahlungen des Bundes nachhaltig stabilisiert.


11. In Umsetzung der Impfstrategie wurden vorrangig Bewohnerinnen und Bewohner in
Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe
und dort Beschäftigte geimpft.


12. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 12. April 2021
erneut beraten.