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LEADER Projektphase 2018

27.04.2017

Aufruf zur Beteiligung an der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES 2014-2020) für das Jahr 2018 – Beantragung von LEADER-Fördermitteln des ELER, ESF und EFRE

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur weiteren Umsetzung der LES ruft die LAG Zwischen Elbe und Fiener Bruch zum Projektauswahlverfahren im Jahr 2017 auf. Reichen Sie uns Ihre Ideen/Projekte zu folgenden Handlungsfeldern ein:

  1. Natur und Landwirtschaft,
  2. Kultur und Tourismus und
  3. Daseinsvorsorge.

Ihre Projekte sollten einen positiven Beitrag zu einer nachhaltigen ländlichen Entwicklung für diese Region einbringen.

Ihr Vorhaben sollte eines der Handlungsfelder und deren Ziele der Lokalen Entwicklungsstrategie 2014-2020 und die jeweils geltenden LEADER und CLLD Förderrichtlinien umsetzen. Die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Voraussetzung zur Umsetzung eines LEADER-Projektes in dieser Region. Für 2018 steht der LAG derzeitig ein (Fördermittel-) Budget der drei EU-Fonds in Höhe von ca. 1,1 Mio. Euro zur Verfügung.

Einreichungstermin: Sie können die ausgefüllten Projektblätter bis spätestens zum 31. August 2017 einreichen.

Akteure senden ihre vollständig ausgefüllten Projektblätter (siehe Anhang oder unter www.leader-elfi.de) per
E-Mail an das LEADER-Management (winkelmann.h@lgsa.de) und 1 Exemplar unterzeichnet per Post an: Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH / LEADER-Management Heike Winkelmann / Große Diesdorfer Straße 56/57 / 39110 Magdeburg.

Sie erhalten die Möglichkeit, ihre Idee auf einer der nächsten Mitgliederversammlung der LAG vorzustellen. Dies trifft nicht für Akteure, die bereits LEADER-Erfahrung nachweisen können und auch schon Projekte umsetzen konnten, zu. Sie stehen bereits im Aktionsplan 2016/2017 bzw. in der Projektliste der LES, dann ist eine erneute Vorstellung nicht nötig. Die genauen Termine zur Vorstellung ihrer Ideen erhalten Sie rechtzeitig.

Alle eingereichten Projekte werden mittels Kriterienkatalog bewertet und einer Rang- und Reihenfolge unterzogen (Prioritätenliste 2018). Beschlussorgan ist grundsätzlich die Mitgliederversammlung der LAG, die hierzu abschließend im Oktober/November 2018 tagen wird.

Im zweiten Schritt, Sie stehen erfolgreich auf der Prioritätenliste 2018, können Sie einen formellen Antrag bei der jeweiligen Zuwendungsbehörde einreichen. Der Antragstermin wird i.d.R. auf dem 01. März 2018 liegen. Die Umsetzung der Projekte muss im Jahr 2018 beginnen. 

 

Leader 2018