Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes
24.04.2017
Alle fünf Jahre erstellt das Eisenbahn-Bundesamt, gemäß §47a-f Bundesimmissionsschutzgesetz, einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes.
www.lärmaktionsplanung-schiene.de
Am 30. Juni 2017 beginnt hierzu die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Bis zum 25. August 2017 können Hinweise von jedem an das Eisenbahn-Bundesamt gegeben werden. Ein Fragebogen hierzu ist auf der oben aufgeführten Internetseite zu finden (freigeschalten ab 30.06.2017)