Landesregierung stellt 9. Corona-Verordnung vor
15.12.2020
Die Landesregierung Sachsen-Anhalts stellt die Neunte Verordnung
über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Cornnavirus SARS-Co V-2 in Sachsen-Anhalt vor. Darin sind unter anderem die Schließung des Einzelhandels, die Regelungen für Schulen und Kindertagesstätten sowie die Kontaktregelungen für die kommenden Feiertage enthalten.
Mit einer Pressemitteilung fasst die Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt die Regelungen für den Lockdown ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, und die kommenden Feiertage zusammen.