Landesregierung erarbeitet Konzepte für Veranstaltungen
19.04.2020
Die Staatskanzlei Sachsen-Anhalt weist darauf hin, dass die Regelung des Bundes vom 9.3.2020 fortbesteht, nach der Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern generell und kleinere nach Maßgabe der Empfehlungen des RKI bis 31.8.2020 verboten bleiben. Allerdings erarbeitet die Landesregierung gerade Konzepte, um eventuell das Stattfinden kleinerer Veranstaltungen auch vor Ablauf dieser Frist - und unter Einhaltung von Hygieneauflagen - zu ermöglichen.
Wörtlich heißt es aus der Staatskanzlei: "Bis zur nächsten Abstimmung zwischen der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten am 30.4.2020 wird eine bundesweit einheitliche Definition des Begriffs der Großveranstaltung angestrebt. Es gibt also derzeit keinen Anlass, kleinere Veranstaltungen schon jetzt, also vor dem 30.4.2020, flächendeckend abzusagen."