Kontaktbeschränkungen wieder verschärft
17.03.2021
Aufgrund der mehrtägigen Überschreitung der 100ter-Marke bei der 7-Tage-Inzidenz hat der Landkreis heute eine Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 erlassen. Diese schränkt die Kontakte für den öffentlichen Raum und für private Feiern im Jerichower Land ein. Die Regelungen gelten ab dem 18. März 2021 und sind vorerst befristet bis zum 17. April 2021. Sollte die 7-Tage-Inzidenz jedoch für einen Zeitraum von fünf Tagen unter die 100 fallen, kann der Landkreis diese Beschränkungen auch kurzfristig wieder aufheben.
Wie in der 10. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt geregelt, sind die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, bei einer dreitägigen Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern, diese Kontaktbeschränkungen zu erlassen. Die Inzidenz im Jerichower Land überschreitet diesen Wert seit dem 11. März 2021 signifikant und liegt derzeit bei 112,74 (Stand: 16. März 2021).
Dementsprechend ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum ausschließlich allein, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes oder mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person sowie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gestattet.
Private Feiern sind unabhängig von ihrem Anlass und der Örtlichkeit, ausschließlich allein, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person sowie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die nicht das dritte Lebensjahr vollendet haben, gestattet.
Quelle: Landkreis Jerichower Land