Kita-Beiträge werden erstattet
04.03.2021
Liebe Eltern,
die Kostenbeiträge für die Monate Januar und Februar 2021 wurden von der Gemeinde Möser fristgerecht jeweils zum 15. des laufenden Monats fällig gestellt und bei Vorlage eines SEPA-Basislastschriftmandates eingezogen.
Bei Eltern, deren Kinder in diesen Monaten keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben, soll eine Rückerstattung der gezahlten bzw. eingezogenen Kostenbeiträge durch die Gemeinde Möser erfolgen.
In dieser Woche haben alle Eltern für den Monat Januar 2021 einen neuen Kostenfestsetzungsbescheid erhalten. Enthält der Bescheid den Tarif „Zahlung Land Sachsen-Anhalt“, erhalten Sie eine Rückerstattung des Kostenbeitrages, insofern der Kostenbeitrag bereits von Ihnen geleistet wurde. Leider sind bei uns technische Probleme aufgetreten, weshalb der Bescheid kein Guthaben aufweist bzw. die Rückerstattung leider nicht binnen der nächsten 2 Wochen erfolgen kann.
Wir entschuldigen uns bei allen betroffenen Eltern und bitten Sie um Ihr Verständnis, dass die Rückerstattung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Rückerstattung des Kostenbeitrages für den Monat Februar 2021 planen wir Ende März 2021.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Gemeinde Möser