Kein Widerspruch gegen Urteil
14.02.2013
Verfahren giung bis zum Bundesgerichtshof
Nach dem Urteil im Prozess um eine Vergabeentscheidung, beschlossen jetzt die Mitglieder des Möseraner Haupt- und Finanzausschusses, keinen Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Es ging in dem Prozess zwischen dem Bauunternehmen Eurovia und der Gemeinde um eine Vergabeentscheidung zum Ausbau der Kreisstraße 1214 zwischen B 1 und Pietzpuhl, die 2008 saniert worden war.
Über die Vergabeentscheidung entstand ein langjähriger Rechtsstreit durch alle Instanzen Die einzelnen Gerichte (es ging bis zum Bundesgerichtshof) urteilten und werteten den Fall unterschiedlich. Mal bekam die Gemeinde Recht, mal das Bauunternehmen. Letztendlich jedoch wurde die Gemeinde zu einer Schadensersatzahlung in Höhe von 24.000 Euro verurteilt.
Hauptausschussvorsitzender Bernd Köppen erklärte auf der Sitzung, dass der Rechtsbeistand der Gemeinde empfehle keinen Widerspruch, gegen das Urteil einzulegen. Dem folgte der Hauptausschuss. Da der Streitwert bei 24 000 Euro lag, der Hauptausschuss aber bis 50.000 Euro entscheidungsbefugt ist, konnte dieser Beschluss auch gefasst werden.