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Information der Friedhofsverwaltung

15.04.2021

Information der Friedhofsverwaltung zu Urnengemeinschaftsanlagen mit Grabstein und anonymen Urnengemeinschaftsanlagen

Mit Beginn der Vegetationsperiode im März/April 2021 erfolgt wieder eine regelmäßige Rasenmahd auf den Friedhöfen der Gemeinde Möser. Verantwortlich hierfür ist der Bauhof der Gemeinde Möser. 

Die Friedhofsverwaltung weist daher darauf hin, dass es nach den Festlegungen des § 29 b der Friedhofssatzung der Gemeinde Möser, die ab dem 28.09.2018 in Kraft getreten ist, auf den Flächen der Urnengemeinschaftsanlage mit Grabstein und der anonymen Urnengemeinschaftsanlage nicht gestattet ist:

 a) Blumensträuße, -schalen, -töpfe und -gebinde außerhalb der dafür angelegten
     Ablageflächen aus Steinen anzuordnen,
 b) den Rasen um die liegenden Grabmale herum zu entfernen, sowie Marmorkies oder andere
      Kiesarten, Splitt, Sand und ähnliche Materialien dort aufzubringen,
c) Gehölze, Grünpflanzen oder Blumen zu pflanzen oder zu stecken,
d) Kanteneinfassungen jeglicher Art zu setzen,
e) Rank Gerüste, Grablampen, Figuren, Bilder usw. aufzustellen.

Die auf den angelegten Ablageflächen vorhandenen Blumensträuße, -schalen und -töpfe oder anderer Grabschmuck werden einmal wöchentlich, jeweils zum Wochenende, durch die Mitarbeiter des Bauhofes der Gemeinde Möser entfernt.

Bitte sorgen Sie als Angehöriger Ihrer dort beigesetzten Verstorbenen dafür, abgelegte Gegenstände, Pflanzen und befüllte Vasen, verwelkte Kränze, Gestecke und Schalen, leere Grablichter und Figuren bis spätestens zum 30.04.2021 zu entfernen.

Ab dem 03.05.2021 werden abgelegte Gegenstände kostenpflichtig entsorgt. 

Kränze sowie anderer Grabschmuck aus einer Beisetzung, sind nach dem Verwelken ohne Aufforderung selbständig zu entfernen. 
Für Abfälle stehen Abfallbehälter (getrennt nach Grünschnitt und Kunststoffmüll) auf dem Friedhof zur Verfügung.