Hotels dürfen öffnen
13.05.2020
Mit der Verordnung zur Änderung der Fünften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung dürfen Hotels ab 15. Mai, Gaststätten auf Antrag ab 18. Mai und Solarien, Sonnenstudios sowie Piercing-und Tattoostudios ab sofort wieder öffnen.
Werkstätten für behinderte Menschen dürfen unter Einhaltung der Hygienevorschriften wieder Menschen beschäftigen, in Gefängnissen dürfen wieder Besuche stattfinden.