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Grünschnittentsorgung: Der Landkreis informiert

04.08.2015

Titelbild zum News-Artikel Grünschnittentsorgung: Der Landkreis informiert

Wie der Pressesprecher des Landkreises Jerichower Land, Henry Liebe mitteilt, wird, seit der Verfügung des Landrates zur Schließung der Grünschnittplätze, von Seiten der Kreisverwaltung nach Übergangslösungen bis zur Neuausschreibung der Müllentsorgung, im Februar 2017, gesucht.

Aktuell, so der Sprecher des Landkreises, stehen weiterhin die Annahmestellen der Abfallwirtschaftsgesellschaft Jerichower Land mbH (AJL) in Genthin, Burg, Ziepel und Parey zur Entsorgung des angefallenen Grünabfalls zur Verfügung.
Dies auch nach Schließung aller Grünschnittsammelplätze ab dem 1.September 2015.

Eine Anlieferung von Grünabfällen ist bei den AJL-Annahmestellen zu folgenden Öffnungszeiten geplant:

April – November:
Dienstag bis Freitag zwischen 13:00 und 18:00 Uhr,
Samstag zwischen 10:00 und 16:00 Uhr

Dezember – März:
Mittwoch und Freitag zwischen 13:00 und 18:00 Uhr,
Samstag zwischen 10:00 und 14:00 Uhr

Weitere Annahmestellen sollen geschaffen werden. Hier steht die Kreisverwaltung mit verschiedenen Betrieben und Personen in Verhandlungen.

Die Gründe die zur Schließung aller Grünschnittsammelplätze im Landkreis Jerichower Land geführt haben benennt Liebe wie folgt:
"Mit der Einrichtung der Grünschnittplätze seit 2009 sind die Anfallmengen um das Fünffache gestiegen, welches die Abfallgebühren erheblich in die Höhe treibt. Es ist davon auszugehen, dass die Grünschnittsammelplätze von nicht an das Gebührensystem angeschlossenen Gebührenzahlern genutzt werden. Das geschieht zum einen durch „kreisfremde“ bzw. gewerbliche Personen oder Unternehmen. Daneben werden die Plätze auch zur Entsorgung von anderen – teils gefährlichen – Abfällen genutzt. Eine Kontrolle über angelieferte Abfälle ist bis heute nicht möglich. Aus diesen Argumenten ergeben sich neben dem Kostenrisiko auch rechtliche Problemstellungen. Folglich ist eine Schließung der Grünschnittsammelplätze zum 1. September 2015 erforderlich."

Für die Entsorgung des anfallenden Grünabfalls benennt der Pressesprecher des Landkreises noch einmal folgende alternative Entsorgungswege im Sinne der Kreislaufwirtschaft und zur Ressourcenschonung.

  •  Abfallvermeidung / Kompostierung
  • Andienung der Abfälle über die Biogefäße (Biotonnen), gegebenenfalls auch über gebührenpflichtige "Extra-Biogefäße"

Gebührenvorschau bei Erweiterung der Biogefäße

  • 80 Liter Gefäß - 40,80 Euro / a
  • 120 Liter Gefäß - 61,20 Euro / a

Erklärend fügt Liebe an, dass bei den genannten, momentanen Annahmestellen folgende Ressourcen kostenfrei angeliefert werden können:

  • Grünabfall, der in privaten Haushaltungen und in Einrichtungen, die der Überlassungspflicht an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger unterliegt, anfällt. Abfälle, die aus einer gewerblichen Tätigkeit entstehen, fallen nicht darunter.

Definition Grünabfall:
Grünabfälle sind unbehandelte pflanzliche Abfälle. Dazu zählen Rasenschnitt, Strauchschnitt, Baumstamm, Baumschnitt, Wurzelholz, Laub- und Grasmahd.
Ausgeschlossen sind biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle (u. a. Knochen, Obst, Brot).