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Grundsteuer festgesetzt

26.01.2020

Gemäß § 27 Abs. 1 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr festgesetzt. Wenn der Hebesatz für mehr als ein Kalenderjahr festgesetzt wird, kann auch die jährlich zu erhebende Grundsteuer für die einzelnen Kalenderjahre dieses Zeitraumes festgesetzt werden.

 

Auf Grund der Hebesatzänderung wurden im Juni 2019 von der Gemeinde Möser neue Abgabenbescheide über die Grundsteuer 2019 versandt. In diesen Bescheiden wurde gleichzeitig die Grundsteuer für das jeweilige Objekt ab 2020 festgesetzt. Daher bleibt für diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbetrag) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, die Grundsteuerhöhe für das Kalenderjahr 2020 wie im Bescheid vom Juni 2019 veranlagt, bestehen.

 

Die Grundsteuer 2020 wird mit den in dem zuletzt erteilten Abgabenbescheid festgesetzten Vierteljahresbeiträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November dieses Jahres fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz Gebrauch machen (Jahreszahler), wird die Grundsteuer 2020 in einem Betrag am 1. Juli 2020 fällig.