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Gesellschaftliches Leben kann wieder anlaufen

19.05.2020

Die Landesregierung hat sich auf ihrer Sitzung am 19. Mai 2020 auf einen Zeitplan für eine Rückführung der Covid19-Eindämmungsmaßnahmen verständigt. „Die beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zeigen Wirkung. Das belegen die zurückgehenden Infektionszahlen in Sachsen-Anhalt. Sie geben uns die Möglichkeit, schrittweise weitere Erleichterungen zu beschließen. Um eine Perspektive für die Menschen und Unternehmen in Sachsen-Anhalt aufzuzeigen, hat das Kabinett heute den Sachsen-Anhalt-Plan beschlossen“, so Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff. Haseloff hat den Zeitplan gemeinsam mit Sozialministerin Petra Grimm-Benne und Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert vorgestellt.

Zunächst wird das Kabinett am 26. Mai die sechste Eindämmungsverordnung beschließen. Mit ihr sollen u. a. private Feiern mit bis zu 20 Teilnehmern ab 28. Mai wieder möglich werden. Zudem sind dann Fachveranstaltungen, Tagungen oder Delegiertenversammlungen, Trauungen und Beisetzungen mit einer Teilnehmerzahl von bis zu 100 Personen gestattet. Ab 1. Juli steigt die Teilnehmerzahl auf 250.

Auch Bildungs-, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sollen wieder öffnen dürfen wie z. B. Schwimmbäder, Sportstudios, Kinos, Theater, Freizeitparks und Volkshochschulen. Reisen aus touristischem Anlass nach Sachsen-Anhalt sind für Gäste aus Deutschland dann möglich. Auch Schankwirtschaften wie Kneipen und Bars dürfen ab 28. Mai unter denselben Auflagen, wie sie für Gaststätten gelten, wieder öffnen.

Das Besuchsverbot für Krankenhäuser wird aufgehoben, Tageskliniken der psychiatrischen und geriatrischen Fachgebiete können wieder öffnen.

Ab dem 2. Juni werden Kindertageseinrichtungen und Horte wieder öffnen, zugleich wird Schulsport möglich sein. Auch Beratungsstellen können ab 2. Juni öffnen. Hygiene- und Abstandsvorschriften müssen weiter beachtet werden.

(Quelle: Pressemitteilung Staatskanzlei)

Die Theater im Land dürfen ab 28. Mai wieder öffnen.