Gemeinderatssitzung im vereinfachten Verfahren
30.03.2020
Information
Auf der Grundlage des Erlasses des MI vom 23.03.2020 – Sitzungen in den kommunalen Gremien unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemie - wird die Gemeinderatssitzung im vereinfachten schriftliche Verfahren gemäß § 54 Kommunalverfassungsgesetz LSA durchgeführt.