Springe zu Inhalt

Gemeinde sucht Schiedspersonen

12.08.2020

Bronze-Statue von Temis, griechische Göttin des Gleichgewichts

Für die Amtszeit 2021-2025 sind neue Schiedspersonen in der Gemeinde Möser zu wählen.
Die Schiedspersonen sind dazu berufen, Schlichtungsverfahren über streitige Rechtsan­gelegenheiten zu überprüfen, soweit die Zuständigkeit in den einschlägigen Vorschriften geregelt ist.

Sie werden vom Gemeinderat für die Dauer von 5 Jahren gewählt und bedarf anschließend der Zustimmung des Direktors des zuständigen Amtsgerichtes.
Folgende Anforderungen müssen Sie mit sich bringen:
1.    Fähigkeit und Persönlichkeit muss für das Amt geeignet sein
2.    Ihre Wohnung muss sich im Gemeindegebiet/ Schiedsstellenbezirk befinden und
3.    Sie müssen bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr beendet haben.

Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde Möser, die die Voraussetzungen zum Amt der Schiedspersonen erfüllen, können sich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste bis zum 9. September 2020 schriftlich an die

Gemeinde Möser
Fachbereich 1, Sachgebiet Allgemeine Verwaltung
Brunnenbreite 7/8
39291 Möser

unter Angaben des Familiennamens, des Vornamens, des Geburtsdatums, des Geburtsortes, der Anschrift, des Berufes sowie eine kurze Schilderung über Erfahrungen und Fähigkeiten bei uns bewerben.
Allgemeine Informationen zum Schiedsamt sind im Internet unter www.schiedsamt.de abrufbar.