Förderung gewerblicher Investitionen
19.07.2017
Das Land Sachsen-Anhalt fördert gewerbliche Investitionen ab dem Jahr 2018 mit einem Basisfördersatz von maximal 25%. Für dieses Jahr wird noch ein Basisfördersatz von maximal 30% gewährt. Voraussetzung dafür ist, dass bis zum 31.08.29017 vollständige Antragsunterlagen bei der Investitionsbank vorliegen. Insbesondere muss eine gesicherte Finanzierung durch die Hausbank bestätigt werden. Grundsätzlich können auch touristische Vorhaben gefördert werden, sofern das Vorhaben eine überregionale Bedeutung hat, die Barrierefreiheit verbessert wird bzw. Maßnahmen zur Qualitätssteigerung vorgenommen werden sollen. Weitere Informationen zum Programm können beim Technologie- und Gründerzentrum Jerichower Land unter der Rufnummer 0 39 33/95 11 53 erfragt werden.