Springe zu Inhalt

Förderung für Mini-Wälder

11.11.2023

LOTTO Sachsen-Anhalt fördert ab sofort das Anlegen von Mini-Wäldern auf Flächen zwischen 100 und 500 Quadratmetern, d.h. die Anschaffungskosten für Mutterboden und Pflanzmaterial sowie die fachegerechte Begleitung der Umsetzung des Projektes vor Ort durch den Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. Die Flächen müssen sich entweder im Eigentum des Antragstellers befinden oder für die ein Nutzungs- oder Pachtvertrag (Mindestlaufzeit 15 Jahre) und die Zustimmung des Eigentümers zur Bepflanzung der Fläche vorliegen. Für Folgekosten zur Pflege des Mini-Waldes erfolgt keine Lottoförderung.

Jede/r gemeinnützige Verein/Verband/Einrichtung in Sachsen-Anhalt kann bei LOTTO Sachsen-Anhalt einen Mini-Wald-Antrag stellen. Förderanträge sind ausschließlich online zu stellen. Es wird pauschal mit einem festen Betrag (bis zu 85 Prozent der Gesamtkosten) gefördert. Eventuelle Mehrkosten sind vom Antragsteller aus Eigenmitteln zu tragen. Wird der pauschale Festbetrag nicht vollständig eingesetzt, ist der nicht verbrauchte Betrag an LOTTO zurück zu erstatten. 

Der Antrag muss vor Projektbeginn eingereicht werden. Insgesamt stehen 150.000 Euro Lotterie-Fördermittel bis zum 31. Dezember 2024 zur Verfügung. Fragen zum Förderprogramm richten Interessierte bitte an LOTTO Sachsen-Anhalt, Abteilung Projektförderung, Telefon 0391-5963-150, E-Mail: projektfoerderung@sachsen-anhalt-lotto.de.

Herbstwald in lebendigen Orange- und Rottönen.