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Förderung Dorferneuerung 2013 - Maßnahmen privater Antragsteller

13.11.2012

Auch im Jahr 2013 wird es für private Vorhabensträger möglich sein, im Rahmen der Dorferneuerung eine Förderung zu
beantragen.
Vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark
Stendal erhielten wir jetzt die Information zur Verfahrensweise
und zu den Bedingungen der Beantragung.
 
Folgende Verfahrensweise ist zu beachten:
 
dem ALFF Stendal ist formlos der Bedarf an Fördermitteln bis
zum 14.12.2012  anzuzeigen.
 
Dazu ist die beabsichtigte Maßnahme mit geschätzten Kosten kurz
zu beschreiben.
Für eine Einschätzung ist auch ein Foto erforderlich.
Nach Prüfung des angemeldeten Bedarfs wird das Amt beratend
tätig und teilt mit, ob eine Förderung nach Richtlinie und unter
Beachtung der zur Verfügung stehenden Mittel in Betracht kommt.
Förderfähig sind Maßnahmen von Bürgern
 
          -   zur Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden mit
              Ortsbild prägendem Charakter (denkmalgeschützte,
              bzw. vergleichbare Bausubstanz).
          -  die geeignet sind, land- und forstwirtschaftliche
              Bausubstanz an die Erfordernisse zeitgemäßen
              Wohnens- und Arbeitens anzupassen oder vor
              Einwirkungen von außen zu schützen. 
 
Hierbei sollen Maßnahmen von jungen Familien (mind. 1 Kind
unter 16 Jahren) zur Modernisierung und Instandsetzung von
selbst genutztem Wohneigentum vorrangig gefördert werden.
Dies sollte in der Bedarfsmeldung angegeben werden.
 
Die Bedarfsmeldungen sind bis zum 14.12.2012 beim
 
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten
Altmark Stendal
Akazienweg 25
39576 Stendal
 
einzureichen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich telefonisch an das ALFF Stendal
(03931/6330).