Förderung der Dorferneuerung 2012
18.10.2011
Folgende Verfahrensweise ist zu beachten:
Dem ALFF Stendal ist formlos der Bedarf an Fördermitteln bis zum 01.12.2011 anzuzeigen. Dazu ist die beabsichtigte Maßnahme mit geschätzten Kosten kurz zu beschreiben. Für eine Einschätzung ist auch ein Foto erforderlich.
Nach Prüfung des angemeldeten Bedarfs wird das Amt beratend tätig und teilt mit, ob eine Förderung nach Richtlinie und unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Mittel in Betracht kommt.
Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht.
Förderfähig sind Maßnahmen von Bürgern
zur Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden mit Ortsbild prägendem Charakter (denkmalgeschützte, bzw. vergleichbare Bausubstanz).
die geeignet sind, land- und forstwirtschaftliche Bausubstanz an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens- und Arbeitens anzupassen oder vor Einwirkungen von außen zu schützen. Hierbei sollen Maßnahmen von jungen Familien (mind. 1 Kind unter 16 Jahren) zur Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum vorrangig gefördert werden. Dies sollte in der Bedarfsmeldung angegeben werden.
Die Bedarfsmeldungen sind bis zum 01.12.2011 beim
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten
Altmark Stendal
Akazienweg 25
39576 Stendal
einzureichen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich telefonisch an das ALFF Stendal (03931 6330).