Einrichtung von Übermittlungssperren
31.05.2018
Das Einwohnermeldeamt informiert zur Datenübermittlung
Personen, die mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Möser gemeldet sind, haben ein Recht auf Widerspruch gegen die Übermittlung oder Veröffentlichung ihrer Daten.
Dies ist schriftlich zu erklären und gilt bis auf Widerruf.
Gebühren werden nicht erhoben. Der Widerspruch kann formlos oder unter Verwendung eines Formulars eingelegt werden.
Um eine rechtzeitige Bearbeitung zu gewährleisten, muss der Widerspruch mindestens drei Monate vor dem Ereigniszeitpunkt in der Gemeinde vorliegen.
Erläuterungen zum Formular, welches Sie im Internet herunterladen oder beim Einwohnermeldeamt bekommen können:
Zu A: zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial erfolgt eine jährliche Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr.
Die Übermittlung der Daten gilt für alle Personen, die im folgenden Jahr das 18. Lebensjahr vollenden werden und mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Möser gemeldet sind. Dieser Datenübermittlung können Sie durch Ankreuzen von A widersprechen, wenn Sie die Zusendung des Informationsmaterials nicht wünschen.
Zu B: Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass den Kirchen neben den Daten der Mitglieder, auch einige Grunddaten von Nicht-Mitgliedern, die mit einem Kirchenmitglied in einer Familie leben, übermittelt werden. Der betroffene Familienangehörige – also nicht das Kirchenmitglied - kann die Einrichtung einer Übermittlungssperre verlangen.
Zu C: Parteien und Wählergruppen können, im Zusammenhang mit Wahlen, Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erhalten. Dieser Übermittlung können Sie widersprechen.
Zu D: Begehrt jemand Auskünfte über Alters-und Ehejubiläen, darf die Meldebehörde den Namen, Doktorgrad, Anschrift, Tag und Art des Jubiläums veröffentlichen und an Presse, Rundfunk und anderen Medien zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln. Die Auskunft über Altersjubiläen ist ab dem 70. Geburtstag, jeden fünften weiteren Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeden folgenden Geburtstag möglich.
Hinweis: Der Widerspruch eines Ehegatten gegen die Übermittlung von Ehejubiläen nach § 50 Abs. 2 BMG wirkt auch für den anderen Ehegatten. Die Datenübermittlung kann nur durch beide Ehegatten gemeinsam widerrufen werden.
Zu E: Die Meldebehörde darf Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschriften der volljährigen Einwohner in Adressbüchern und ähnlichen Nachschlagewerken veröffentlichen beziehungsweise zum Zwecke der Herausgabe solcher Werke übermitteln. Der Veröffentlichung Ihrer Daten können Sie durch Ankreuzen des Buchstaben E widersprechen.
Von Widerspruchsrechten können Sie bei der An-oder Ummeldung durch Erklärung auf dem Formular oder später Gebrauch machen.
Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Möser
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