Dritte Änderung der Achte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung tritt am 1. Dezember in Kraft
30.11.2020
Am Dienstag, 1. Dezember, tritt die achte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt in Kraft. Darin sind die Regelungen bis zum 20. Dezember ausgeführt, nachzulesen auch hier.