Die Verwaltung informiert...
19.03.2019
Hinweise für Friedhofsbenutzer !
Mit dem Frühlingsanfang am 20. März und dem Beginn der Pflanzarbeiten auf den Gräbern, möchte die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Möser allen Friedhofsbenutzern folgende Hinweise geben:
Auf den Urnengemeinschaftsanlagen ist der Grabschmuck am Grabmal sowie alle dort abgelegten Sträuße, Vasen und Pflanzschalen zu entfernen. Gemäß § 20 Abs. 1 Friedhofssatzung der Gemeinde Möser vom 28.09.2018 ist das Beräumen des am Grabmal abgelegten Grabschmucks ab dem 2. März zu erfolgen.
Die Pflege der Urnengemeinschaftsanlagen obliegt dem Bauhof der Gemeinde Möser. Blumen und Kränze dürfen im Zeitraum vom 2. März bis Totensonntag nur an den dafür vorgesehenen Ablageplätze niedergelegt werden.
Die Abfallbeseitigung auf den Friedhöfen ist in den bereitgestellten Abfallbehältern auf den dafür festgelegten Plätzen vorzunehmen.
Zum einen stehen Ihnen dort Container bzw. Körbe für kompostierbarem Abfall (Blumen, Zweige, Äste, Pflanzen, Inhalt von Pflanzschalen) und zum anderen Mülltonnen bzw. Körbe für nicht kompostierbare Abfälle (Kunststoff, Papier, Pappe, Blumentöpfe und Glas) zur Verfügung. Zur Vermeidung erhöhter Abfallgebühren achten Sie bitte auch zukünftig auf strikte Trennung.
Ärgerlich ist, wenn der Bauhof während ihrer regelmäßigen Entleerung der Abfallbehälter auf dem Friedhof Möser feststellen muss, dass wiedermal durch Unbefugte der eigene Hausmüll in die Tonne auf dem Friedhof Möser entsorgt wurde.
Das Wasser steht Ihnen wieder ab dem 22.03. zur Verfügung.
Die Friedhofsverwaltung