Bürgermeisterwahlen gültig
01.09.2017
Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichtes Magdeburg hat gestern in einer Verhandlung die Klage eines Möseraner Bürgers gegen die Bürgermeisterwahlen vom 6. November 2016, zurückgewiesen. Damit ist die Bürgermeisterwahl auch juristisch und gerichtlich gültig. In seinem Urteil begründete der vorsitzende Richter das Urteil wie folgt:
In der mündlichen Verhandlung ging es um wesentlich vier Kernpunkte, die der Kläger anführte. Diese vier Punkte galt es, für das Gericht zu bewerten.
Die formelle Wahlprüfung erfolgt unter der Berücksichtigung der folgenden Argumente:
- Der Kläger hätte keine Gelegenheit gehabt seinen Wahleinspruch vor dem Gemeinderat, in dessen Sitzung vom 13. Dezember 2016, vorzutragen. Das Gericht sah dies anders. Der Einspruchsführer ist über die Durchführung der Sitzung auch über öffentliche Aushänge genügend informiert. Eine schriftliche und gesonderte Einladung bedurfte es nach Meinung des Gerichts nicht. Der Klageführer hätte demnach von seinem Anhörungsrecht Gebrauch machen können.
- Die nicht mündlich beantworteten Fragen in der Einwohnerfragestunde während der Gemeinderatssitzung vom 25. Oktober 2016, sind nicht maßgebend für eine Beeinflussung der Wahl als solche. In einer Einwohnerfragestunde, so das Gericht, werden üblicherweise eine Hauptfrage und zwei Zusatzfragen zugelassen. Eine mündliche und direkte Beantwortung der Fragen ist nicht festgeschrieben. Zudem habe der Kläger die Fragen vorab schriftlich eingereicht und von der Verwaltung der Gemeinde Möser auch schriftlich beantwortet bekommen. Das Gericht hegte darüber hinaus Zweifel daran, dass die eingereichten Fragen einen geeigneten Einfluss auf den Wählerwillen gehabt hätten.
Am Ende blieb nur die Klage im Namen des Volkes abzuweisen.
Der Gemeindebürgermeister, Bernd Köppen, war nach der Urteilsverkündung erleichtert. Sagte: "Es ist ein positiver Sachverhalt, dass nun eine Klarstellung herrscht. Es ist traurig, dass eine so kleine Verwaltung wie die der Gemeinde Möser, mit so etwas belastet wird."