Bekanntmachung des Landkreises
13.07.2015
Landkreis kündigt aktuellen Entsorgungsvertrag mit der AJL mbH
Auf der Sitzung des Kreistages am 8. Juli 2015 wurde Landrat Steffen Burchhardt ermächtigt, den aktuellen Entsorgungsvertrag mit der AJL mbH zu kündigen. Die Kreisverwaltung wird nunmehr das Notwendige veranlassen, so dass der Vertrag fristgerecht am 28.02.2017 endet.
Parallel enden Verträge über die stationäre Annahme von Schadstoffen, die Schadstoffsammlung, die Elektronikschrottsammlung, die Sperrmüllentsorgung, die Entsorgung verbotswidrig abgelagerter Abfälle im Altkreis Burg sowie die Entsorgung von Papier, Pappe und Kartonagen ebenso 28.02.2017.
(Hinweis: Die GELBE Tonne ist in Zuständigkeit des Dualen Systems Deutschland, kurz DSD.)
Deshalb sind nunmehr alle Entsorgungsleistungen für den gesamten Landkreis neu zu vergeben.
Erste Ideen zur künftigen Ausgestaltung wurden bereits in den Sitzungen des Umweltausschuss am 05.05.2015 und 22.05.2015 sowie öffentlich diskutiert.
Bei der Überprüfung der Verträge stellte die Verwaltung selbst sowie die beauftragte Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. fest, dass die der Erfassung von Baum- und Strauchschnitt in den derzeit 102 landkreisweiten Grünschnittsammelplätzen (GSSP) grundsätzlich neu zu regeln ist.
Insbesondere ist aktuell ein hohes Aufkommen an falschen Ablagerungen (Bauschutt, Holz, Restmüll) sowie Nutzung durch Gewerbetreibende und Nichtgebührenzahler zu verzeichen, was zu Lasten des Gebührenhaushaltes wirkt.
Um etwaigen Schaden für den Landkreis bzw. den Gebührenzahler auszuschließen, erging folgende Verfügung des Landrates:
Die Grünschnittplätze im Landkreis Jerichower Land werden ab 1. September 2015 geschlossen.
Die Kreisverwaltung wird ab sofort prüfen, welche Übergangslösungen für den Grünschnitt bis zum 28.02.2017 gefunden werden können. Grundsätzlich besteht aktuell die Möglichkeit, den Grünschnitt über die BRAUNE Tonne zu entsorgen.
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Hintergrund 1:
Im Ergebnis der Überprüfung der Entsorgungsverträge wurde festgestellt, dass die Entsorgungskosten aus dem derzeitigen Vertrag um ca. 30 Prozent über dem Landesdurchschnitt liegen.
Somit besteht ein starkes Risiko, dass bei Fortführung des Entsorgungsvertrages die zukünftigen Gebührensatzungen rechtswidrig sind, da die Kosten der Abfallentsorgung das erforderliche Maß nicht überschreiten dürfen und damit dem Äquivalenzprinzip entsprechen müssen.
Hintergrund 2: Grünschnitt entsteht auf den Grundstücken der gebührenpflichtigen Haushalte und ist deshalb in das Abfallentsorgungssystem des Landkreises einbezogen. Dafür sind in der Abfallentsorgungssatzung die Möglichkeit der Nutzung der Biotonne bzw. der Grünschnittsammelplätze festgeschrieben.
Es gibt derzeitig 102 Grünschnittsammelplätze im Landkreis.
Die Entsorgungskosten werden über die „Müllgebühr“ abgegolten.
Hinweis: Die Verbrennung ist nicht gestattet, da grundsätzlich Feuer im Freien nicht erlaubt sind. Das regeln die Gefahrenabwehrverordnungen in den Gemeinden. Ausnahmen bilden hier lediglich Brauchtumsfeuer, die seitens der Gemeinden genehmigt werden können.
Der Landkreis hatte 2011 kein Verbrennungsverbot für Gartenabfälle ausgesprochen, was sowieso verboten war, sondern er hatte die terminlichen Ausnahmemöglichkeiten außer Kraft gesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Jerichower Land
Pressestelle
Henry Liebe
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