AWO startet Wiederaufbauhilfe für Hochwasserbetroffene
26.11.2013
Unterstützt werden Privatpersonen bei der Reparatur und die Wiederherstellung von Wohnraum sowie bei der Wiederbeschaffung von Hausrat. Grundlage für die ergänzende Förderung ist die Landesrichtlinie Hochwasserschäden 2013, wobei die Basis für die Entscheidung der Zuwendungsbescheid Wiederaufbauhilfe der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ist. Aus zur Verfügung stehenden Spendenmitteln können die Restschäden, die von den Betroffenen als Eigenanteil aufgebracht werden müssen, unterstützt werden. Die Höhe der Zuwendung ist abhängig vom Umfang des Schadens, der Höhe der bereits erhaltenen Hilfen und der Bedürftigkeit der Betroffenen.
Mitarbeiter des „AWO Hochwasserteams" helfen gerne bei Fragen zur Antragstellung.
Der Antrag auf Wiederaufbauhilfe kann auf der AWO Internetseite heruntergeladen werden und wird bei Bedarf auch gern zugeschickt.
Kontakt: hochwasserhilfe@AWO-LSA.de
Sprechzeiten Büro Hochwasserhilfe:
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag von 9:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 0391 6279 –119
Weitere Infos: www.AWO-LSA.de