Aufruf
04.11.2013
Die Landesregierung möchte Ehejubilaren, die in Sachsen-Anhalt ihren Hauptwohnsitz haben, aus Anlass des 50., 60., 65., 70., und 75. Hochzeitstages gratulieren.
Da die Eheschließungsdaten bei den Meldebehörden nicht alle gespeichert sind, werden die Ehepaare, die in den Jahren 1964, 1954, 1949, 1944 und 1939 geheiratet haben gebeten, sich in der Gemeinde Möser Einwohnermeldeamt zu melden.
Bei der Meldung ist der Tag der Eheschließung urkundlich nachzuweisen.
Gemeinde Möser
Einwohnermeldeamt