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Aufruf

04.11.2013

Die Landesregierung möchte Ehejubilaren, die in Sachsen-Anhalt ihren Hauptwohnsitz haben, aus Anlass des 50., 60., 65., 70., und 75. Hochzeitstages gratulieren.

Da die Eheschließungsdaten bei den Meldebehörden nicht alle gespeichert sind, werden die Ehepaare, die in den Jahren 1964, 1954, 1949, 1944 und 1939  geheiratet haben gebeten, sich in der Gemeinde Möser  Einwohnermeldeamt  zu melden.

Bei der Meldung ist der Tag  der Eheschließung urkundlich nachzuweisen.

Gemeinde Möser
Einwohnermeldeamt