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Auflagen für Veranstaltungen

13.03.2020

Hier die Auflagen aus dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt im Wortlaut:

Sachsen-Anhalts Sozialministerium hat in einer Weisung an die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmenden verboten und für kleinere Veranstaltungen Auflagen erteilt. „Wie angekündigt: Wir erteilen klare Auflagen, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen“, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne. Sie hoffe auf das Verständnis der Bevölkerung für die Einschränkungen, die jetzt auf das öffentliche Leben zukommen.

 Großveranstaltungen müssen abgesagt werden, bei sportlichen Großveranstaltungen kommt eine Durchführung ohne Zuschauerbeteiligung in Betracht. Veranstaltungen mit 500 bis 1000 Personen sollen restriktiv behandelt werden. Es sind strikte Auflagen zur Verminderung des Infektionsrisikos zu verhängen. Bei kleineren Veranstaltung ist eine individuelle Einschätzung der Veranstaltung erforderlich, ob und welche infektionshygienischen Schutzmaßnahmen zu ergreifen sein, heißt es in dem Erlass. Darüber hinaus sei auch hier eine Registrierung der Personen durch den Veranstalter sicherzustellen.