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Angleichung der Steuerhebesätze in der gesamten Einheitsgemeinde Möser

26.02.2015

Seit der Gründung der Einheitsgemeinde Möser mit seinen Ortschaften Hohenwarthe, Körbelitz, Lostau, Möser, Pietzpuhl und Schermen zum 01.01.2010 galten unterschiedliche Hebesätze für Steuern in den Ortschaften. Der Gemeinderat hat nun in seiner Sitzung am 17.02.2015 in einer Hebesatzsatzung einheitliche Hebesätze beschlossen.  Die neuen Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer sind in allen Ortschaften gleich und betragen rückwirkend zum 01.01.2015 für die Grundsteuer A : 300 von Hundert, Grundsteuer B : 375 von Hundert und Gewebesteuer : 285 von Hundert. Nach der Bekanntgabe der Hebesatzsatzung 2015 im Amtsblatt des Landkreises Jerichower Land werden die Änderungsbescheide für die Grund- und Gewerbesteuer 2015  im April 2015 versendet. Die bereits gezahlten Beträge für die Grund- und Gewerbesteuer 2015 werden im Änderungsbescheid angerechnet.

Der Mitteilungsbescheid vom  Finanzamt über den Messbetrag ist die Grundlage zur Berechnung der Grund- und Gewerbesteuer. Das Finanzamt stellt einen Messbetrag (Grundsteuermessbetrag, Gewerbesteuermessbetrag) zur Berechnung der Grund- und Gewerbesteuer fest. Dieser Messbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde Möser multipliziert und es ergibt sich die zu zahlende Grund- bzw. Gewerbesteuer in der Einheitsgemeinde Möser.