6. Corona-Verordnung ab 28. Mai in Kraft
26.05.2020
Die 6. Corona-Eindämmungsverordnung setzt den "Sachsen-Anhalt-Plan" um und gilt vom 28. Mai bis
1. Juli 2020. So dürfen sich bis zu 10 Personen privat treffen. Möglich sind private Feiern aus besonderem Anlass mit bis zu 20 Teilnehmern.
Bildungs-, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen können unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandregelungen ebenfalls wieder öffnen. Reisen aus touristischem Anlass nach Sachsen-Anhalt sind für Gäste aus Deutschland, der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und Großbritannien sowie Nordirland wieder möglich. Ab 2. Juni werden Kitas und Horte einen eingeschränkten Regelbetrieb anbieten.
(Quelle: Pressemitteilung Land Sachsen-Anhalt)
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